Hinweise zu Anforderungen aus Normen und Gesetzen
- natürlich nicht vollständig, sondern gerade besonders aktuell u.a. -


Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)

müssen u.a.

  • bei Neubauten zwingend energetische Standards eingehalten und zu einem vorgeschriebenen Anteil erneuerbare Energien eingesetzt werden.
  • Anforderungen z.B. an Heizkessel, oberste Geschossdecken beheizter Räume, Dämmung warmwasserführender Leitungen
    unabhängig von Sanierungen erfüllt werden.
  • nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Änderungen von Gebäuden, z.B. neue Dachdeckungen oder Fassadenbekleidungen, bestimmte Dämmwerte eingehalten werden.

muss

  • vor Neuvermietung oder Verkauf von Immobilien vom Gebäudeeigentümer ein Energieausweis vorgelegt werden,
    spätestens zur ersten Besichtigung.
    Der Energiebedarf muss bereits in Anzeige bzw. Expose genannt werden, wenn der Ausweis dann bereits vorliegt.

Wir können Energieeinsparnachweise und Energieausweise ausstellen und Sie über die anderen Anforderungen des GEG umfassend informieren.



12.06.2021